Detailansicht NEWS
Hessischer Hebammentag spricht sich für wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfestationen aus
Die wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfestationen und -kliniken insbesondere im ländlichen Raum ist in Hessen nicht mehr gewährleistet. So wurden nach Auskunft des Hessischen Sozialministers von 2003 bis 2010 15 Geburtshilfestationen in Krankenhäusern in Hessen geschlossen. Vor kurzem wurde die Geburtshilfe in der Kreisklinik Wolfhagen geschlossen.
Auch die Situation der Hebammen und Entbindungspfleger ist dramatisch. Zu geringe Entgelte für Hebammenleistungen und exorbitant gestiegene Haftpflichtprämien zwingen immer mehr Hebammen ihren Beruf aufzugeben. Jetzt kommt die Bedrohung hinzu, dass die Versicherer sich vollständig zurückziehen.
Nur noch 30 Prozent der Hebammen und Entbindungspfleger können davon leben, ausschließlich in ihrem Beruf tätig zu sein. Hebammen verdienen durchschnittlich 8,50 Euro die Stunde. Abzüglich Kosten und Steuern bewegen sie sich damit fast schon im Bereich des Ehrenamtes. In der Folge geben viele Hebammen die Geburtshilfe auf. Wenn sich an der Vergütung für Hebammen in nächster Zukunft nichts ändert und keine angemessenen Möglichkeiten der Versicherung gefunden werden, werden Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit nicht mehr von Hebammen begleitet.
Zur Durchsetzung des Rechts jeder Frau auf Hebammenleistungen und wohnortnahe Geburtshilfestationen bedarf es des aktiven Eingreifens der Politik.
Der Hessische Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. den Krankenhausrahmenplan für Hessen grundlegend zu überarbeiten und umzusetzen mit dem Ziel, eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Geburtshilfe in allen Teilen des Landes sicherzustellen. Die im Krankenhausrahmenplan des Landes vorgesehene Größe von einer Entbindungsstation pro Landkreis oder kreisfreier Stadt ist nicht nur unzureichend, sie wird bereits jetzt nicht erfüllt.
2. den Hessischen Landtag regelmäßig
- über die Versorgungssituation mit Hebammenhilfe und
- die Honorarsituation der Hebammen selbst
zu unterrichten.
3. dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Kosten zur Instandhaltung und Modernisierung bei den bestehenden Geburtshilfestationen vollständig vom Land getragen werden.
4. durch eine Bundesratsinitiative auf eine Regelung des Haftpflichtschutzes für Hebammen hinzuwirken. Dazu soll ein staatlicher Haftungsfonds geschaffen werden.
5. durch eine Bundesratsinitiative auf eine gesetzliche Regelung der Hebammenhilfe hinzuwirken, mit der die Vergütung neu bemessen und die wirtschaftlichen Bedarfe der Hebammen besser als bisher berücksichtigt werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Wiesbaden, 12. März 2014 Die Fraktionsvorsitzende:
Janine Wissler
Die wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfestationen und -kliniken insbesondere im ländlichen Raum ist in Hessen nicht mehr gewährleistet. So wurden nach Auskunft des Hessischen Sozialministers von 2003 bis 2010 15 Geburtshilfestationen in Krankenhäusern in Hessen geschlossen. Vor kurzem wurde die Geburtshilfe in der Kreisklinik Wolfhagen geschlossen.
Auch die Situation der Hebammen und Entbindungspfleger ist dramatisch. Zu geringe Entgelte für Hebammenleistungen und exorbitant gestiegene Haftpflichtprämien zwingen immer mehr Hebammen ihren Beruf aufzugeben. Jetzt kommt die Bedrohung hinzu, dass die Versicherer sich vollständig zurückziehen.
Nur noch 30 Prozent der Hebammen und Entbindungspfleger können davon leben, ausschließlich in ihrem Beruf tätig zu sein. Hebammen verdienen durchschnittlich 8,50 Euro die Stunde. Abzüglich Kosten und Steuern bewegen sie sich damit fast schon im Bereich des Ehrenamtes. In der Folge geben viele Hebammen die Geburtshilfe auf. Wenn sich an der Vergütung für Hebammen in nächster Zukunft nichts ändert und keine angemessenen Möglichkeiten der Versicherung gefunden werden, werden Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit nicht mehr von Hebammen begleitet.
Zur Durchsetzung des Rechts jeder Frau auf Hebammenleistungen und wohnortnahe Geburtshilfestationen bedarf es des aktiven Eingreifens der Politik.
und fordert die Landesregierung auf,
1. den Krankenhausrahmenplan für Hessen grundlegend zu überarbeiten und umzusetzen mit dem Ziel, eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Geburtshilfe in allen Teilen des Landes sicherzustellen. Die im Krankenhausrahmenplan des Landes vorgesehene Größe von einer Entbindungsstation pro Landkreis oder kreisfreier Stadt ist nicht nur unzureichend, sie wird bereits jetzt nicht erfüllt.
2. den Hessischen Landtag regelmäßig
- über die Versorgungssituation mit Hebammenhilfe und
- die Honorarsituation der Hebammen selbst
zu unterrichten.
3. dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Kosten zur Instandhaltung und Modernisierung bei den bestehenden Geburtshilfestationen vollständig vom Land getragen werden.
4. durch eine Bundesratsinitiative auf eine Regelung des Haftpflichtschutzes für Hebammen hinzuwirken. Dazu soll ein staatlicher Haftungsfonds geschaffen werden.
5. durch eine Bundesratsinitiative auf eine gesetzliche Regelung der Hebammenhilfe hinzuwirken, mit der die Vergütung neu bemessen und die wirtschaftlichen Bedarfe der Hebammen besser als bisher berücksichtigt werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Wiesbaden, 12. März 2014 Die Fraktionsvorsitzende:
Janine Wissler
