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Geschlechtergerechtigkeit - im Haushalt des Bundes
6,5 Milliarden Euro entfallen auf das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Haushaltsmittel für Gleichstellungsfragen sind zu gering.
Im Haushalt 2010 sind für Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke anTräger und für Aufgaben der Familien- und Gleichstellungspolitik sowie für ältere Menschen nur etwa 0,6% des BMFSFJ-Etats - diese noch aufgeteilt für Familien-, Senioren- und Gleichstellungspolitik. Nur 68 Beschäftigte im Ministerium arbeiten in der Gleichstellungsabteilung.
Notwendiger kompetenter Umgang insbesondere z.B. mit der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Betroffenheit von Frauen bei Minijobs und Bedarfsgemeinschaften unter Hartz IV wurde auf diese Weise erschwert und Verbesserungen gar nicht genügend durchgesetzt. Nach § 3 Abs.2 Satz 2 GG ist die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter aber ausdrückliches Ziel staatlichen Handelns. Die Überrepräsentanz von Frauen in Niedriglohnsektoren und die beruflichen Sackgassen durch Minijobs müssen thematisiert werden. Ü
Angesichts der Tatsache, dass Gleichstellung nach dem 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung eine Querschnittsaufgabe sein muss, sind die aufgezählten Ressourcen völlig unzureichend, so Jochen Geppert und Sonja Lewalter auf Seite 7 in WISO-Diskurs Januar 2012, Friedrich Ebert Stiftung Arbeitsbereich Frauen- und Geschlechterforschung
