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Genial: Betreuungsgeldabstimmung erst nach der Sommerpause
Am Freitag im Bundestag: Elisabeth Maatz, LISA Sprecherin im Team NRW, wartete gespannt auf den Einlass auf die Zuschauertribüne im Bundestag. Einer Abstimmung für das Betreuungsgeld gegenüber wollte sie deutlich ihren Unmut bekunden. Doch dann kam alles anders.
Als die Mitglieder der Reisegruppe auf Einladung des Bundespresseamtes in das Reichstagsgebäude kamen, wurden sie schnell informiert. Die Sitzung des Bundestages sei abgebrochen worden.
Was war geschehen? Bei der Abstimmung über das Betreuungsgeld gab es unterschiedliche Ansichten darüber, ob nun eine Mehrheit für das Betreuungsgeld war. Für solche Fälle sieht die Geschäftsordnung den sogenannten Hammelsprung vor. Das bedeutet, die Abgeordneten werden alle aus dem Plenarsaal herausgebeten. Danach müssen sie durch drei Eingänge gehen - ein Eingang für Ja, ein Eingang für Nein und ein Eingang für Enthaltung. An diesem Tag fehlten 100 Abgeordnete aus der Koalition. Als sich die Mitglieder der Opposition, die das Betreuungsgeld ablehnt, nun nicht an der Abstimmung beteiligten und fern blieben, wurde beim Auszählen der Stimmen die Beschlussunfähigkeit festgestellt und es musste die Sitzung beendet werden.
Dadurch, dass nun nach den Regeln des Bundestages die 1. Lesung des Gesetzes und die Abstimmung darüber erst nach der Sommerpause stattfinden kann, kann erwartet werden, dass das Betreuungsgeld - nach Meinung von LISA-Frauen purer Unsinn - nun in weite Ferne rückt und vielleicht sogar dazu führt, dass die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ihren Unmut darüber stärker diskutieren. Auf jeden Fall bleibt das dafür vorgesehene Geld erst einmal für den gesetzlich vorgesehenen Ausbau der U3-Betreuung zur Verfügung. Bleibt die Frage, ob dies ein bewusster Akt nach dem Organizing-Konzept war oder - das wäre schade - ein einmaliger Glücksgriff.
Das Betreuungsgeld sollte gezahlt werden an Eltern, die ihre Kinder unter 3 zu Hause betreuen. Bezieherinnen von Hartz IV hätten keine Zahlungen erhalten. Da das Geld für die gesetzlich vorgeschriebenen Plätze für U3-Betreuung wohl nicht zur Verfügung gestellt wird (frau bedenke, wieviel Geld für die Rettungsschirme der Banken da war), wollte die Koalition - Mann in der Überzahl - wohl vermeiden, hier in die Pflicht genommen zu werden.
Maatz nutzte die Gunst der Stunde und stellte dem Führer im Plenarsaal vor ca 150 Leuten die Frage nach dem Status - privatisiert oder öffentlich - der gerechten Bezahlung der Reinigungskräfte im Bundestag, war diese doch vor kurzem noch mit 5,50 € am Limit der Unverschämtheit. Sie machte deutlich, dass sie als Bürgerin ablehnt, dass diese niedrigen Löhne im Namen der Bürger gezahlt werden. Die Antwort des Sprechers des Bundestags lavierte zwischen Anerkennung und Verständnis für Bürger, die für Reinigung der Räume nicht mehr bezahlen wollen.
