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Auch bei einem Mitgliederentscheid Mindestquotierung beachten!
Sofern es zu einem Mitgliederentscheid über den Parteivorsitz kommt, muss dabei die in der LINKEN satzungsgemäß verankerte Mindestquotierung beachtet werden.
Konkret bedeutet dies, dass es mindestens zwei Entscheide geben muss. In einem ersten Entscheid müssen sich die Mitglieder der Partei entscheiden können, welche Frau sie dem Parteitag empfehlen, zur Vorsitzenden zu wählen. Im zweiten Entscheid würde dann eine gemischte Liste aufgestellt, auf der Frauen wie Männer gleichermaßen antreten könnten. Nur so ist gewährleistet, dass die zukünftige Doppelspitze der Partei nicht nur aus einem geschlechterquotierten Doppel, sondern auch aus zwei Frauen gebildet werden kann. Diese Möglichkeit ist in der Satzung der Partei verankert.
