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Aktuelles zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht
Hier sind einige Stellungnahmen von Fachfrauen zu den bestehenden
Schutzlücken im deutschen Sexualstrafrecht zusammengestellt:
Ich war gestern beim Kachelmann Prozess anwesend. Auf Opfer sexueller
Gewalt kommen (noch) schwere(re) Zeiten zu.
Die Kurzfassung: Kachelmann wurde 2011 von der Anklage der
Vergewaltigung freigesprochen aus Mangel an Beweisen. Der Richter sagte
explizit, dass er nicht von seiner Unschuld überzeugt sei, und auch eine
von Kachelmann behauptete Falschbeschuldigung nachweisbar sei.
Kachelmann hat Claudia D. nun auf Schadensersatz wegen
Falschbeschuldigung verklagt. Ein Gutachten wurde erstellt, was davon
ausgeht, dass D. sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.
Der Anwalt der Beklagten hatte als Beistand den Rechtsmediziner dabei,
der D. seinerzeit untersucht hatte. Dieser stellte sehr kritische Fragen
an den Gutachter, die diesen massiv ins Schwimmen brachten. Er musste
zugeben, dass sowohl Fremd- als auch Selbstverletzung durchaus möglich
seien. Er ging von den üblichen Vergewaltigungsmythen aus. Zum Beispiel
war bestimmende Grundlage seines Gutachtens, dass D. sich gewehrt habe
und sie für einen Schnitt ruhig dagelegen haben müsse. Vom Phänomen des
Freezing oder Schockstarre hat er offenbar noch nie was gehört. Auch
ging er selbstverständlich von gespreizten Beinen aus, er musste
einräumen, dass er die Hämatome am Oberschenkel nicht dahingehend
geprüft habe, dass sie die Beine zusammengepresst hatte und Kachelmann
sie ggf. mit seinem Knie auseinander gepresst hat. Das gesamte Gericht
zeigte in zahlreichen Äußerungen erschreckende Unkenntnis über sexuelle
Gewalt.
Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er, anders als die erste
Instand, wahrscheinlich Kachelmanns Klage stattgeben möchte. Nach dem
OLG sind alle Rechtsmittel für Claudia D. erschöpft.
Wenn heute bereits nur 8,4% der wenigen überhaupt angezeigten Straftaten
zu einer Verurteilung führen, und die Zivilklage nach Freispruch auf
Grundlage einer (vermeintlichen) Falschbeschuldigung zur Mode wird, dann
haben wir bald eine wunderbare Statistik: Dann zeigt nämlich gar keine
mehr an. Keine Fälle mehr in der Statistik, Problem gelöst. Oder?
Manuela Schon schreibt:
Ich war gestern beim Kachelmann Prozess anwesend. Auf Opfer sexueller
Gewalt kommen (noch) schwere(re) Zeiten zu.
Die Kurzfassung: Kachelmann wurde 2011 von der Anklage der
Vergewaltigung freigesprochen aus Mangel an Beweisen. Der Richter sagte
explizit, dass er nicht von seiner Unschuld überzeugt sei, und auch eine
von Kachelmann behauptete Falschbeschuldigung nachweisbar sei.
Kachelmann hat Claudia D. nun auf Schadensersatz wegen
Falschbeschuldigung verklagt. Ein Gutachten wurde erstellt, was davon
ausgeht, dass D. sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.
Der Anwalt der Beklagten hatte als Beistand den Rechtsmediziner dabei,
der D. seinerzeit untersucht hatte. Dieser stellte sehr kritische Fragen
an den Gutachter, die diesen massiv ins Schwimmen brachten. Er musste
zugeben, dass sowohl Fremd- als auch Selbstverletzung durchaus möglich
seien. Er ging von den üblichen Vergewaltigungsmythen aus. Zum Beispiel
war bestimmende Grundlage seines Gutachtens, dass D. sich gewehrt habe
und sie für einen Schnitt ruhig dagelegen haben müsse. Vom Phänomen des
Freezing oder Schockstarre hat er offenbar noch nie was gehört. Auch
ging er selbstverständlich von gespreizten Beinen aus, er musste
einräumen, dass er die Hämatome am Oberschenkel nicht dahingehend
geprüft habe, dass sie die Beine zusammengepresst hatte und Kachelmann
sie ggf. mit seinem Knie auseinander gepresst hat. Das gesamte Gericht
zeigte in zahlreichen Äußerungen erschreckende Unkenntnis über sexuelle
Gewalt.
Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er, anders als die erste
Instand, wahrscheinlich Kachelmanns Klage stattgeben möchte. Nach dem
OLG sind alle Rechtsmittel für Claudia D. erschöpft.
Wenn heute bereits nur 8,4% der wenigen überhaupt angezeigten Straftaten
zu einer Verurteilung führen, und die Zivilklage nach Freispruch auf
Grundlage einer (vermeintlichen) Falschbeschuldigung zur Mode wird, dann
haben wir bald eine wunderbare Statistik: Dann zeigt nämlich gar keine
mehr an. Keine Fälle mehr in der Statistik, Problem gelöst. Oder?
Annette Frölich schreibt:
Hier sind einige Stellungnahmen von Fachfrauen zu den bestehenden
Schutzlücken im deutschen Sexualstrafrecht zusammengestellt:
Christina Clemm / Sabine Hark: /Sind wir über Nacht zu einer
feministischen Nation geworden? /vom 18.01.2016
www.zeit.de/kultur/2016-01/feminismus-uebergriffe-koeln-clemm-hark-10-nach-8
Heike Rabe: /Konvention gegen Gewalt gegen Frauen tritt am 1. August in
Kraft – (gesetzlicher) Änderungsbedarf in Deutschland/ vom 31.07.2014
(Istanbul-Konvention)
www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/konvention-gegen-gewalt-gegen-frauen-tritt-am-1-august-in-kraft-gesetzlicher-aenderungsbedarf/
Schriftliche Stellungnahme von RA Christina Clemm vom 26.01.2015
www.bundestag.de/blob/357220/275289b6b4ea7ccc32f2123164a22fdd/Clemm:-data.pdf
Katja Grieger, Christina Clemm, Anita Eckhardt und Anna Hartmann: /„WAS
IHNEN WIDERFAHREN IST, IST IN DEUTSCHLAND NICHT STRAFBAR“/, Fallanalyse
zu bestehenden Schutzlücken in der Anwendung des deutschen
Sexualstrafrechts bezüglich erwachsener Betroffener, Berlin, Juli 2014
www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html
Ulrike Lembke: /Sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum – Rechtslage
und Reformbedarf in Deutschland, /11. Januar 2016
www.legal-gender-studies.de/sexuelle-uebergriffe-im-oeffentlichen-raum-rechtslage-und-reformbedarf
