Zum Hauptinhalt springen

Detailansicht NEWS

Aktuelles zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht

Annette Frölich und Manuela Schon

Hier sind einige Stellungnahmen von Fachfrauen zu den bestehenden

Schutzlücken im deutschen Sexualstrafrecht zusammengestellt:

 

Ich war gestern beim Kachelmann Prozess anwesend. Auf Opfer sexueller

Gewalt kommen (noch) schwere(re) Zeiten zu.

Die Kurzfassung: Kachelmann wurde 2011 von der Anklage der

Vergewaltigung freigesprochen aus Mangel an Beweisen. Der Richter sagte

explizit, dass er nicht von seiner Unschuld überzeugt sei, und auch eine

von Kachelmann behauptete Falschbeschuldigung nachweisbar sei.

 

Kachelmann hat Claudia D. nun auf Schadensersatz wegen

Falschbeschuldigung verklagt. Ein Gutachten wurde erstellt, was davon

ausgeht, dass D. sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.

Der Anwalt der Beklagten hatte als Beistand den Rechtsmediziner dabei,

der D. seinerzeit untersucht hatte. Dieser stellte sehr kritische Fragen

an den Gutachter, die diesen massiv ins Schwimmen brachten. Er musste

zugeben, dass sowohl Fremd- als auch Selbstverletzung durchaus möglich

seien. Er ging von den üblichen Vergewaltigungsmythen aus. Zum Beispiel

war bestimmende Grundlage seines Gutachtens, dass D. sich gewehrt habe

und sie für einen Schnitt ruhig dagelegen haben müsse. Vom Phänomen des

Freezing oder Schockstarre hat er offenbar noch nie was gehört. Auch

ging er selbstverständlich von gespreizten Beinen aus, er musste

einräumen, dass er die Hämatome am Oberschenkel nicht dahingehend

geprüft habe, dass sie die Beine zusammengepresst hatte und Kachelmann

sie ggf. mit seinem Knie auseinander gepresst hat. Das gesamte Gericht

zeigte in zahlreichen Äußerungen erschreckende Unkenntnis über sexuelle

Gewalt.

Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er, anders als die erste

Instand, wahrscheinlich Kachelmanns Klage stattgeben möchte. Nach dem

OLG sind alle Rechtsmittel für Claudia D. erschöpft.

 

Wenn heute bereits nur 8,4% der wenigen überhaupt angezeigten Straftaten

zu einer Verurteilung führen, und die Zivilklage nach Freispruch auf

Grundlage einer (vermeintlichen) Falschbeschuldigung zur Mode wird, dann

haben wir bald eine wunderbare Statistik: Dann zeigt nämlich gar keine

mehr an. Keine Fälle mehr in der Statistik, Problem gelöst. Oder?

 

Manuela Schon schreibt:
 
Ich war gestern beim Kachelmann Prozess anwesend. Auf Opfer sexueller 
Gewalt kommen (noch) schwere(re) Zeiten zu.
Die Kurzfassung: Kachelmann wurde 2011 von der Anklage der 
Vergewaltigung freigesprochen aus Mangel an Beweisen. Der Richter sagte 
explizit, dass er nicht von seiner Unschuld überzeugt sei, und auch eine 
von Kachelmann behauptete Falschbeschuldigung nachweisbar sei.
 
Kachelmann hat Claudia D. nun auf Schadensersatz wegen 
Falschbeschuldigung verklagt. Ein Gutachten wurde erstellt, was davon 
ausgeht, dass D. sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.
Der Anwalt der Beklagten hatte als Beistand den Rechtsmediziner dabei, 
der D. seinerzeit untersucht hatte. Dieser stellte sehr kritische Fragen 
an den Gutachter, die diesen massiv ins Schwimmen brachten. Er musste 
zugeben, dass sowohl Fremd- als auch Selbstverletzung durchaus möglich 
seien. Er ging von den üblichen Vergewaltigungsmythen aus. Zum Beispiel 
war bestimmende Grundlage seines Gutachtens, dass D. sich gewehrt habe 
und sie für einen Schnitt ruhig dagelegen haben müsse. Vom Phänomen des 
Freezing oder Schockstarre hat er offenbar noch nie was gehört. Auch 
ging er selbstverständlich von gespreizten Beinen aus, er musste 
einräumen, dass er die Hämatome am Oberschenkel nicht dahingehend 
geprüft habe, dass sie die Beine zusammengepresst hatte und Kachelmann 
sie ggf. mit seinem Knie auseinander gepresst hat. Das gesamte Gericht 
zeigte in zahlreichen Äußerungen erschreckende Unkenntnis über sexuelle 
Gewalt.
Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass er, anders als die erste 
Instand, wahrscheinlich Kachelmanns Klage stattgeben möchte. Nach dem 
OLG sind alle Rechtsmittel für Claudia D. erschöpft.
 
Wenn heute bereits nur 8,4% der wenigen überhaupt angezeigten Straftaten 
zu einer Verurteilung führen, und die Zivilklage nach Freispruch auf 
Grundlage einer (vermeintlichen) Falschbeschuldigung zur Mode wird, dann 
haben wir bald eine wunderbare Statistik: Dann zeigt nämlich gar keine 
mehr an. Keine Fälle mehr in der Statistik, Problem gelöst. Oder?

 

Annette Frölich schreibt:

Hier sind einige Stellungnahmen von Fachfrauen zu den bestehenden  
Schutzlücken im deutschen Sexualstrafrecht zusammengestellt:
 
Christina Clemm / Sabine Hark: /Sind wir über Nacht zu einer  
feministischen Nation geworden? /vom 18.01.2016
www.zeit.de/kultur/2016-01/feminismus-uebergriffe-koeln-clemm-hark-10-nach-8
 
Heike Rabe: /Konvention gegen Gewalt gegen Frauen tritt am 1. August in  
Kraft – (gesetzlicher) Änderungsbedarf in Deutschland/ vom 31.07.2014  
(Istanbul-Konvention)
www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/konvention-gegen-gewalt-gegen-frauen-tritt-am-1-august-in-kraft-gesetzlicher-aenderungsbedarf/
 
Schriftliche Stellungnahme von RA Christina Clemm vom 26.01.2015
www.bundestag.de/blob/357220/275289b6b4ea7ccc32f2123164a22fdd/Clemm:-data.pdf
 
Katja Grieger, Christina Clemm, Anita Eckhardt und Anna Hartmann: /„WAS  
IHNEN WIDERFAHREN IST, IST IN DEUTSCHLAND NICHT STRAFBAR“/, Fallanalyse  
zu bestehenden Schutzlücken in der Anwendung des deutschen  
Sexualstrafrechts bezüglich erwachsener Betroffener, Berlin, Juli 2014
www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html
 
Ulrike Lembke: /Sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum – Rechtslage  
und Reformbedarf in Deutschland, /11. Januar 2016
www.legal-gender-studies.de/sexuelle-uebergriffe-im-oeffentlichen-raum-rechtslage-und-reformbedarf
 
 

Zurück zum Kopf der Seite