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100 Jahre aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland – wie weiter?

von Ingrid Jost

Früher hatten Frauen in Deutschland weder ein Wahlrecht, noch ein Recht auf Erwerbstätigkeit oder persönlichen Besitz. Als Ehefrauen waren sie sozial und ökonomisch von ihren Ehemännern und unverheiratet von ihren Vätern abhängig.

1870 waren sie im Preußischen Vereinsgesetz noch ausdrücklich von politischen Aktivitäten ausgeschlossen worden mit dem § 9, in dem es hieß:

„Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen. Werden dieselben auf Aufforderung des anwesenden Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt, so ist Grund zur Auflösung der Versammlung oder der Sitzung vorhanden.“

Erst 1908 wurde das Preußischen Vereinsrecht aufgehoben und damit das Verbot der Mitgliedschaft für Frauen in politischen Parteien und in Organisationen, die politische Themen beraten.

Vor hundert Jahren erkämpften die Frauen in Deutschland schließlich nach jahrelangen harten politischen Auseinandersetzungen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht. Es trat am 30. November 1918 in Kraft. Als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung spricht am 19. Februar 1919 die Sozialdemokratin Marie Juchacz aus Berlin:

"Ich möchte hier feststellen ..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."

 

Ein Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse macht deutlich, dass hundert Jahre später Frauen* in Deutschland noch immer zahlreiche Gründe haben, gegen Diskriminierung und für ihre Rechte weiter zu kämpfen. Erfreulicherweise ist der Widerstand gegen sexuelle und psychische Gewalt, Umweltzerstörung, prekäre Arbeitsverhältnisse und diverse Formen der Diskriminierung in Deutschland deutlich sichtbarer geworden. Allein in Berlin protestierten letztes Jahr immerhin 10.000 Menschen am Internationalen Frauen*tag. In Spanien dagegen waren es 5,3 Millionen, die in 120 Städten auf die Straße gingen für Gleichberechtigung und gegen Machismo.

Höchste Zeit für gesellschaftliche Veränderungen

Offenbar ist das Frauenbild in Deutschland immer noch sehr traditionell, die Sorge- und Pflegearbeit noch immer überwiegend weiblich und die monetäre Wertschätzung entsprechend geringer, als bei typisch männlichen Berufen. Neben der niedrigeren Bezahlung, selbst bei gleicher und gleichwertiger Tätigkeit, liegt Deutschland im EU-Vergleich an dritter Stelle bei der Lohndiskriminierung. Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das seit dem 6. Januar 2018 in Kraft ist, sollte künftig für mehr Lohn-Gerechtigkeit sorgen, doch es kann diesem Anspruch kaum gerecht werden. Es schiebt den lohndiskriminierten Frauen* die Verantwortung für die Nachweise zu und gilt nur für Betriebe ab 200 MitarbeiterInnen. Dass es auch anders geht,  beweist das isländische Gesetz zur Lohngleichheit, das ebenfalls seit Januar 2018 in Kraft ist. Es gilt für Betriebe ab 25 Beschäftigten und verpflichtet die Arbeitgeber, Lohngleichheit zu belegen und den Vorwurf der Entgeltdiskriminierung zu entkräften.

Wir brauchen neue Aushandlungsprozesse zwischen den Geschlechtern, Care- und Pflegearbeit als gemeinsame Aufgabe zu verstehen und sich entsprechend zu beteiligen. Es muss Schluss sein mit der traditionellen Arbeitsteilung mit dem männlichen „Haupternährer“ und der weiblichen „Zubrot-Verdienerin“. Aktuell ist sogar die Frauenbeteiligung im Bundestag zurückgegangen, nicht zuletzt wegen des geringen Frauenanteils der rechten Parteien. Das kann durch ein Gesetz zur Parität für die Parteien geändert werden. Allerdings soll die Debatte über die mangelhafte Repräsentanz in Parlamenten und Gremien nicht den Eindruck erwecken, dass Frauen* dafür kämpfen, dass sie ihren gerechten Anteil an „arbeitsverdichteten prekären Arbeitsplätzen“ wollen. Der Großteil der Frauen* kämpft für mehr Lebensqualität in allen Bereichen statt für Kapitalinteressen, dazu gehören auch Themen wie die Abschaffung von § 218 und 219a, die Gesundheit, Bildung, Rüstung, Umwelt u.v.m.

Am 8. März 2019 wollen Millionen von Aktivistinnen in der ganzen Welt ein Zeichen setzen im Kampf um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen. Alle Menschen, die das unterstützen wollen, sind dazu herzlich eingeladen. Auch wenn der politische Streik in Deutschland verboten ist, so hat es doch zu allen Zeiten mutige Menschen gegeben, die gesellschaftlich notwendige Veränderungen erkämpft haben mit kreativen Aktionen und unter Einbeziehung derjenigen, die unbezahlte Reproduktionsarbeit leisten. Frauen*streik am 8. März!