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Nein heißt nein – wir lassen uns nicht spalten!

Unser Feminismus ist Antirassistisch!

Guter Kommentar von Marion Wegscheider über die unerträgliche Verknüpfung sexualisierter Gewalt mit "Ausländerkriminalität" durch die jüngste Änderung des Paragraphen 177 StGB.

8. JULI 2016

Nein heißt nein – wir lassen uns nicht spalten!

Am 7. Juli wurde nach langer politischer und öffentlicher Debatte beschlossen, das Prinzip „Nein heißt nein“ im deutschen Sexualstrafrecht zu verankern und damit der 2011 unterzeichneten Istanbul-Konvention des Europarates nachzukommen. Konkret bedeutet das:

Um Artikel 36 der Konvention vollständig zu entsprechen, sollten alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der anderen Person unter Strafe gestellt werden. Durch einen Grundtatbestand der Strafbarkeit nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen wird der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck gebracht, dass ein „Nein“ auch Nein heißt und sexuelle Handlungen gegen den Willen einer anderen Person sowie Überraschungsfälle und andere Fälle, in denen sich beim Opfer kein Wille bilden konnte, unter Strafe gestellt werden.

(Eckpunktepapier der Koalition zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“)

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